Außenanlage
Bei den Außenanlagen eines Grundstücks handelt es sich um sämtliche Aufbauten und andere Gestaltungsstrukturen, die keine Gebäude, Gebäudeteile oder aber Betriebsvorrichtungen sind. Sie gehören also bewertungsrechtlich zum Grundstück, stehen jedoch nicht mit dem Hauptgebäude selbst in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang.
Der Bau unterschiedlicher Außenanlagen erfordert diverses Baugeschick. Vorrangig sind für die Errichtung der meisten Strukturen Erdarbeiten erforderlich. So müssen eventuell der Boden aufgeschüttet oder ausgetauscht, Hänge terrassiert und Gründungen für Befestigungen geschaffen werden. Dem schließen sich dann die entsprechenden Einzelmaßnahmen an. Hierzu zählen Pflasterarbeiten für Wege, Einfahrten und Plätze, die in den Aufgabenbereich des Verkehrswegbaus fallen. Die Gestaltung der Gartenanlagen hingegen ist Teil des Landschaftsbau. Beleuchtungsanlagen benötigen Leitungen, Carports, Terrassenüberdachungen und Gartenhäuser sind Teil des Hochhaus. Möchten Sie Versickerungsflächen, einen Bachlauf oder einen (Schwimm-)Teich, so sind zudem Kenntnisse im Wasserbau erforderlich.
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